Kinderrechte: für Erwachsene.

Kinderrechte: für Erwachsene.

Die UN-Kinderrechtskonvention gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen und wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seit dem 05.04.1992 gilt die Konvention auch für Deutschland. Inhalt der Konvention sind Schutz-, Leistungs- und Beteiligungsrechte für Menschen bis zum 18. Geburtstag. Der Staat muss die Kinderrechte bekannt machen Rumi Kulturzentrum Frankfurt e.V. organisierte am 13.01.2023 in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ein Seminar zu Kinderrechten in der Frankfurter Innenstadt. Auf dem Seminar wurden Eltern mit Migrationshintergrund von der Jugendamtsbeauftragten ausführlich über Kinderrechte aufgeklärt.